Bauwerke im Gültigkeitsbereich des WHG
Bei Bauteilen bzw. Bauwerken, die in den Gültigkeitsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) fallen, müssen durch die Medienbeaufschlagung z.B. im Leckagefall die Materialien und die Ausführung der Dichtflächen besonderen Anforderungen genügen. Dabei erstrecken sich unsere Erfahrungen und unser Leistungsspektrum auf die folgenden Einsatzgebiete:
- Ausbildung einsehbarer Tankfußschürzen mit vorgefertigten, hochelastischen und hochbeständigen Abdichtungsbahnen ohne Betriebsunterbrechung
- Elastische Abdichtung von komplizierten Dichtflächen und Rohrdurchführungen mit axialen und vertikalen Bewegungsaufnahmen
- Fugenabdichtung mit vorgefertigten Fugenbändern oder elastischen Dichtmassen einschließlich Sonderlösungen für begeh- und befahrbare Flächen
- Abdichtung von Auffangräumen (auch Kleinsträume, Rohrgräben, Domschächte und flüssigkeitsdichte WHG-Flächen)
- Komplettlösungen für die Abdichtung von LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verarbeiten)
- Beschichtungen nach dem WHG
Einige Einblicke erhalten Sie hier in unserer Bildergalerie:
Wir verarbeiten DIBT-zugelassene Dichtsysteme auch mit zusätzlichem Brandschutz.
Unser Unternehmen ist TÜV-überwacht und unser Personal ist SCC*-zertifiziert.